ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltungsbereich

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Zoologischer Garten Schwerin gGmbH (https://shop.zoo-schwerin.de/) und Verbrauchern, die über unseren Shop Waren kaufen. Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

§ 2 Vertragsschluss

a) Die Angebote im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an Sie dar, Waren zu bestellen.
b) Sie können ein oder mehrere Produkte in den Warenkorb legen. Im Laufe des Bestellprozesses geben Sie Ihre Daten und Wünsche bzgl. Zahlungsart, Liefermodalitäten etc. ein. Erst mit dem Anklicken des Bestellbuttons geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab.
c) Wir sind berechtigt, Ihr Angebot innerhalb von 4 Werktagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail anzunehmen. Nach fruchtlosem Ablauf der in Satz 1 genannten Frist gilt Ihr Angebot als abgelehnt, d. h. Sie sind nicht länger an Ihr Angebot gebunden.

 

§ 3 Kundeninformation: Speicherung des Vertragstextes

Ihre Bestellung mit Einzelheiten zum geschlossenen Vertrag (z. B. Art des Produkts, Preis inkl. gesetzlicher MwSt. etc.) wird von uns gespeichert. Die AGB schicken wir Ihnen zu, Sie können die AGB aber auch nach Vertragsschluss jederzeit über unsere Webseite aufrufen. Als registrierter Kunde können Sie auf Ihre vergangenen Bestellungen über den Kunden LogIn-Bereich ("Mein Konto") zugreifen.

 

§ 4 Kundeninformation: Korrekturhinweis

 Sie können Ihre Eingaben vor Abgabe der Bestellung jederzeit mit der Löschtaste berichtigen. Wir informieren Sie auf dem Weg durch den Bestellprozess über weitere Korrekturmöglichkeiten. Den Bestellprozess können Sie auch jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters komplett beenden.

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

  

§ 6 Eintrittskarten, Jahrestickets mit und ohne Abonnement

a) Der Zoo darf nur mit den jeweiligen gültigen Eintrittskarten an den gekennzeichneten Eingängen betreten werden. Sie berechtigen während der allgemeinen Öffnungszeiten zum Eintritt und Aufenthalt - ausgenommen sind Sonderveranstaltungen. Die Eintrittskarten sind beim Betreten des Zoos in die Lesegeräte einzuführen bzw. das Smartphone darunter zu halten. Inhaber von nicht übertragbaren Eintrittskarten, z.B. Jahrestickets, lassen zur Identitätskontrolle bei ihrem ersten Zoobesuch ein digitales Foto zur Speicherung aufnehmen oder legen ihren amtlichen Lichtbildausweis vor. Eine Verwendung der Bilddaten zu anderen Zwecken als zur Identitätsprüfung beim Zoobesuch ist ausgeschlossen. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthaltes im Zoo mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Mit Verlassen des Zoos verlieren Tagestickets grundsätzlich ihre Gültigkeit; ausgenommen sind die Kombinationsticket Zoo/Kletterwald, welche den Berechtigten innerhalb der Nutzungswoche zum Eintritt in den Zoo und zum Eintritt in den Kletterwald berechtigen.
b) Der Vertrag zum Abschluss des Jahrestickets kommt nur zwischen der Zoologischer Garten Schwerin gGmbH und dem Kunden zustande.
c) Das Jahresticket werden am Tag des Vertragsabschlusses umgehend aktiviert und können sofort genutzt werden. Das Jahresticket berechtigt die auf ihr ausgewiesene Person ab Vertragsabschluss für die Dauer der Vertragslaufzeit während der allgemeinen Öffnungszeiten zum Eintritt und Aufenthalt in den Zoo - ausgenommen sind Sonderveranstaltungen. Der Erwerb des Jahrestickets begründet keinen Anspruch auf die tägliche Öffnung des Zoos während der Laufzeit der Karte.
d) Das Jahresticket ohne Abo hat eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten.
e) Das Jahresticket-Abo hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag zum Jahresticket-Abo verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Jahresticket-inhaber/Vertragspartner oder die Zoologischer Garten Schwerin gGmbH nicht mindestens 3 Monate vor Laufzeitende in Textform seine Kündigung mitteilt (Zugang beim Kündigungsempfänger).  Die Kündigung an die Zoologischer Garten Schwerin gGmbH ist mitzuteilen an: info@zoo-schwerin.de oder Zoologischer Garten Schwerin gGmbH, Waldschulweg 1, 19061 Schwerin. Erfolgt trotz Kündigung nach Ende der Laufzeit durch den Jahresticketinhaber eine nachgewiesene Nutzung, behält sich die Zoologischer Garten Schwerin gGmbH vor, für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Vergütung zu verlangen. Der Jahresticketinhaber/Vertragspartner erklärt seine Zustimmung, dass ihm Rechnungen - nach Wahl der Zoologischer Garten Schwerin gGmbH - elektronisch per E-Mail oder auf dem Postweg an die von ihm bei der Beantragung angegebene E-Mailadresse oder Anschrift zugestellt werden können.    f) Der Jahresticket-Abobeitrag wird zunächst mit Vertragsabschluss sofort ohne Abzug fällig. Mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift-Mandat) wird der nächste Jahresticket-Abobeitrag nach Ablauf eines jeden Jahres zum Vertragsabschlussmonats von der Zoologischer Garten Schwerin gGmbH eingefordert. Im Rahmen der SEPA-Lastschrift erfolgt insoweit eine Vorabankündigung mit einer Ankündigungsfrist von mind. 3 Tagen vor Fälligkeit.    
g) Bei Verlust oder nicht Mitführen des Jahrestickets kann eine Ersatzkarte beantragt werden. Für die Erstellung der Ersatzkarte berechnet die Zoologischer Garten Schwerin gGmbH pro Karte 5,00 Euro.     
h) Das Jahresticket Familie ist ein besonders vergünstigtes Angebot ausschließlich für folgenden Personenkreis: maximal 2 Erwachsene und deren maximal 4 Kinder im Alter von 3 bis einschließlich 17 Jahre, die dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft leben.
i) Der Verkauf des Jahresticket Familie erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines amtlichen Nachweises der Berechtigungsvoraussetzungen. Der Nachweis ist spätestens 20 Tage nach Antragstellung vorzulegen. Für die Zwischenzeit wird das vorläufige Jahresticket Familie ausgestellt. Wird der Berechtigungsnachweis nicht innerhalb der vorgenannten Frist dem Zoo vorgelegt, erlischt die Zutrittsberechtigung. Erfolgt vor Ablauf der Frist durch den Jahresticketinhaber eine nachgewiesene Nutzung, behält sich die Zoologischer Garten Schwerin gGmbH vor, für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Vergütung zu verlangen, soweit der Nachweis nicht final erbracht wird. 
j) Abweichungen und Änderungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, Preise oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach dem Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von der Zoologischer Garten Schwerin gGmbH wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen und Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Gesamtleistung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die Zoologischer Garten Schwerin gGmbH unterrichtet Sie über Änderungen. Sofern etwaige Änderungen für Sie nicht neutral oder begünstigend sind, wird Ihnen die Zoologischer Garten Schwerin gGmbH ein kostenloses Rücktrittsrecht, bzw. ein Sonderkündigungsrecht anbieten.  
k) Sollten sich persönliche Daten, wie z.B. Adresse, Auflösung/Austritt aus der häuslichen Lebensgemeinschaft (Jahresticket Familien) oder die Bankverbindung ändern, ist der Jahresticketinhaber/Vertragspartner verpflichtet, seine Änderungen schriftlich der Zoologischer Garten Schwerin gGmbH unter der Adresse: Zoologischer Garten Schwerin gGmbH, Waldschulweg 1, 19061 Schwerin mitzuteilen.
l) Im Todesfall eines Jahresticketinhaber /Vertragspartners sind seine Erben - zur Beendigung des Jahresticket-Abos - zur Vorlage einer Kopie der Sterbeurkunde an die Zoologischer Garten Schwerin gGmbH verpflichtet. Eine Übertragung von Jahrestickets auf Erben oder sonstige Personen ist ausgeschlossen. Jahrestickets (auch Abos) enden im Todesfall des Jahresticketinhabers /Vertragspartner nach Vorlage der Kopie der Sterbeurkund mit Ablauf der Jahrestickets-Jahreslaufzeit. Eine (anteilige) Rückerstattung des Jahresticket-Kaufpreises ist ausgeschlossen.
m) Ein Weiterverkauf der Eintrittskarten sowie die kommerzielle Nutzung sind untersagt. Eintrittskarten, die unberechtigt erworben oder missbräuchlich genutzt wurden, verlieren ihre Gültigkeit und sind ersatzlos an die Zoologischer Garten Schwerin gGmbH zurückzugeben. Die betroffenen Personen werden zukünftig vom Zoobesuch ausgeschlossen, gegen sie wird Strafanzeige erstattet. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.

§ 7 Gutscheine

Gutscheine können als Zahlungsmittel sowohl im Webshop, als auch an den Eingangskassen sowie an den zooeignen Verkaufsstellen (Zoo Shop, Bärenpavillon, Afrikalodge) mit Scannerkassen für Gastronomie-, Merchandising- oder Eventprodukte der Zoologischer Garten Schwerin gGmbH eingelöst werden. 

Im Zusammenhang mit dem Kauf von Gutscheinen müssen wir jede Haftung für Vermögensschäden ablehnen, die aus einer missbräuchlichen Nutzung der Gutscheine entstehen; es sei denn, diese

beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Zoologischer Garten Schwerin gGmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.


§ 8 Lieferservice, Lieferzeit, Lieferfähigkeit

Bestellungen und Lieferungen bei Zahlung per Giropay sind nur innerhalb Deutschlands möglich. 

Bei Zahlung per Kreditkarte, Sofortüberweisung, PayPal oder Paydirekt sind Bestellungen und Lieferungen grundsätzlich auch europaweit möglich. Sollten Sie eine Bestellung aus oder eine Lieferung ins außereuropäische Ausland wünschen, versuchen wir gerne, Ihnen weiterzuhelfen. 

Bei der Bestellung von Gutscheinen, Tages- und Jahrestickets, Buchungen für Führungsangebote, Veranstaltungen, Tier-Rendezvous, Kindergeburtstagen, Baumhausübernachtung im Webshop werden diese nicht auf dem Postweg versandt. Sie werden als PDFs zum Selbstausdruck wenige Minuten nach Abschluss der Bestellung an die vom Besteller angegebene E-Mail-Adresse per E-Mail zugeschickt. Alternativ können die Dokumente auch auf dem Smartphone vorgezeigt bzw. gescannt werden.

Jedes Tagestickets ist mit einem individuellen Barcode versehen, der für den einmaligen Eintritt– innerhalb der auf der Karte angegebenen Gültigkeitsdauer - freigeschaltet ist.

Bitte beachten Sie auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zoologischer Garten Schwerin gGmbH für den Besuch im Zoo (Zoo-Ordnung), welche Sie bei Vertragsabschluss anerkennen.  

Die Verpflichtung zur Leistung entfällt, wenn die Zoologischer Garten Schwerin gGmbH selbst nicht richtig und rechtzeitig beliefert wird und die fehlende Verfügbarkeit nicht zu vertreten hat. Bei Nichtverfügbarkeit der Ware wird der Kunde umgehend unterrichtet und eine eventuelle Vorauszahlung wird unverzüglich erstattet. 

 

§ 9 Verjährung/ Untersuchungs- und Rügepflichten

a) Die Verjährung für die Ansprüche aus Sachmängelhaftung beträgt 24 Monate und beginnt mit der Übergabe der Kaufsache. Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), so beträgt die Frist 12 Monate ab Übergabe der Sache.
b) 9 Buchstabe a) gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Zoologischer Garten Schwerin gGmbH oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Zoologischer Garten Schwerin gGmbH beruhen.
c) § 9 Buchstabe a) gilt nicht für die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Zoologischer Garten Schwerin gGmbH oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Zoologischer Garten Schwerin gGmbH beruhen.
d) Für Kaufleute gelten die Rechtsvorschriften, Untersuchungs- und Rügeverpflichtungen nach dem HGB.


§ 10 Haftungsbeschränkung

 Wir schließen die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen und unserer gesetzlichen Vertreter. Zu den vertragswesentlichen Pflichten gehört insbesondere die Pflicht, Ihnen die Sache zu übergeben und Ihnen das Eigentum daran zu verschaffen. Weiterhin haben wir Ihnen die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

 

§ 11 Stornierungsmöglichkeit für Kunden

Für alle über www.zoo-schwerin.de zustande gekommenen Buchungen von Führungen, Veranstaltungen, Tier-Rendezvous, Kindergeburtstage, Baumhausübernachtung gewährt die Zoologischer Garten Schwerin gGmbH dem Kunden grundsätzlich eine Stornierungsmöglichkeit. Der Zeitpunkt der Stornierung bestimmt dabei den Anspruch der Zoologischer Garten Schwerin gGmbH auf eine angemessene Vergütung; ersparte Aufwendungen sind damit abgegolten.

Es gelten folgende Stornierungsgebühren:

Für Führungsangebote (wie z.B. Entdecker-Tour, Zoo-Safari, Exklusive Abendsafaris, Tier-Rendezvous, Kindergeburtstage etc.) gelten folgende Stornierungsgebühren:

Eine Stornierung ist möglich bis 24 Stunden vor Leistungsbeginn* mit einer Bearbeitungsgebühr von EUR 15 pro gebuchter Führungsleistung möglich. Je nach Zeitpunkt verfallen zusätzlich zu der Bearbeitungsgebühr Anteile des Leistungspreises. 

  • Stornierungsgebühren bis 28 Tage vor Leistungsbeginn*:
    0 % des Leistungspreises
  • Stornierungsgebühren ab 27 Tage bis 24 Stunden vor Leistungsbeginn*:
    50% des Leistungspreises.
  • Ab 24 Stunden vor Leistungsbeginn* oder bei Nichtantritt:
    100% des Leistungspreises

Eine Terminverschiebung ist nur als Stornierung möglich und mit einer Neubuchung durch den Kunden verbunden. Es erfolgt die Rückabwicklung des ursprünglich gezahlten Rechnungsbetrages minus der 15,00 € als Bearbeitungsgebühr. Der neue Termin wird im Anschluss durch den Kunden wieder in voller Höhe bezahlt.

*Eingang der Stornierung bei der Zoologischer Garten Schwerin gGmbH.

Angebote wie z.B. das Event zum Valentinstag sowie andere kulinarische Veranstaltungsangebote, die auf ein bestimmtes Datum fixiert sind können nicht storniert bzw. umgebucht werden.

Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Zoologischer Garten Schwerin gGmbH der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Stornierungen haben in Textform zu erfolgen und sind an folgende Adresse zu richten: Zoologischer Garten Schwerin gGmbH, Waldschulweg 1, 19061 Schwerin oder info@zoo-schwerin.de

Die Stornierungsgebühren für die Übernachtung im Baumhaus sind den AGB des Baumhauses zu entnehmen.

 

§ 12 Rücktritt durch die Zoologischer Garten Schwerin gGmbH

Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, so ist die Zoologischer Garten Schwerin gGmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner behält sich die Zoologischer Garten Schwerin gGmbH das Recht vor, vom Vertrag zurückzurückzutreten, falls

 

a) höhere Gewalt oder sonstige von der Zoologischer Garten Schwerin gGmbH nicht zu vertretende Hinderungsründe (z.B. Brand, Streik) die Erfüllung des Vertrages unzumutbar machen, soweit die Umstände zum Zeitpunkt der Buchungen für, Veranstaltungen, Tier-Rendezvous, Kindergeburtstage, Baumhausübernachtung voraussichtlich noch andauern; in diesem Fall wird der Kunde unverzüglich über das Leistungshindernis informiert und seine bereits erbrachten Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet.
b) die Zoologischer Garten Schwerin gGmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass der Kunde durch seine Buchung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf in der Öffentlichkeit gefährden kann.

Dem Kunden stehen aufgrund des Rücktritts keinerlei Schadensersatzansprüche zu. Erfolgt der Rücktritt der Zoologischer Garten Schwerin gGmbH aus unter die Fallgruppe b) fallenden Gründen oder wegen Nichtleistung der Zahlungsverpflichtung durch den Kunden, so steht ihr ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzung zu.

 

§ 13 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Zoologischer Garten Schwerin gGmbH anerkannt sind. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn seine Gegenansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. 

 

§ 14 Verbraucherschlichtungsstelle

Die Zoologischer Garten Schwerin gGmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Wir nehmen an janoFair teil. janoFair ist eine Alternative zu den staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen. Falls wir Meinungsverschiedenheiten aus unserem Vertragsverhältnis nicht einvernehmlich beilegen können, steht Ihnen das kostenlose Streitbeilegungsverfahren von janoFair zur Verfügung. Die Verjährung etwaiger Ansprüche ist für die Dauer dieses Verfahrens ausgeschlossen. Sollte auch dort keine Einigung erzielt werden, steht weiterhin der Rechtsweg offen.

 

§ 15 Anwendbares Recht

a) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
b) Sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sind der Erfüllungsort und der Gerichtsstand für die sich aus diesen Rechtsgeschäften ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Zoologischer Garten Schwerin gGmbH.

§ 16 Haftungsausschluss für fremde Links

Die Zoologischer Garten Schwerin gGmbH verweist auf ihren Seiten mit Links zu anderen Seiten im Internet. Für alle diese Links gilt: Die Zoologischer Garten Schwerin gGmbH erklärt ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten hat. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten Dritter auf www.zoo-schwerin.de und machen uns diese Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links führen. 

 

§ 17 Schriftform

Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden, die vor oder bei Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.  

 

Zoologischer Garten Schwerin gGmbH 
Waldschulweg 1 
19061 Schwerin 

Telefon: 0385 39551-0  
Fax: 0385 39551-30  
E-Mail: info@zoo-schwerin.de 
Website: www.zoo-schwerin.de 
 

Besucheranschrift 
An der Crivitzer Chaussee 1 
19061 Schwerin 

 
Aufsichtsratsvorsitzender 
Silvio Horn  

 
Geschäftsführer 
Dr. Tim Schikora 

 
Amtsgericht Schwerin HRB - Nr.: 3907 
USt-ID DE 162157244 

 

§ 18 Zusätzliche Bedingungen während der Corona-Pandemie für den Besuch 

Der Zugang zum Zoo ist nur Personen ohne verdächtige Symptome auf eine COVID-19-Erkrankung (z.B. Fieber, Husten, Atemnot) gestattet. Zur Sicherstellung der behördlich verordneten Zutrittsbeschränkungen ist ein Zutritt sowohl für die Tagesticket- als auch für die Jahresticketinhaber nur mit einer zusätzlichen Zutrittsberechtigung während des darin genannten Zeitfensters möglich. 

Die vom Land Mecklenburg-Vorpommern erlassenen Kontaktbeschränkungen gelten auch auf dem Zoogelände. Der Mindestabstand von mindestens 1,50 m zu anderen Personen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören ist einzuhalten. Die Abstandsmarkierungen sind unbedingt zu beachten. Die ausgeschilderten Hygienevorgaben sind einzuhalten. Um die geltenden Hygieneregeln der Landesverordnung einzuhalten, kann es zu Einschränkungen des Angebotes und Schließung von Teilbereichen des Zoos kommen.  

 

§ 19 Spendenzweck

Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Tierschutzes (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 14 AO) und der Bildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. (n) 7 AO) nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Rostock (StNr. 079/133/40234) nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Bestätigung über Geldzuwendungen im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen.

Es handelt sich um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen.